USt.-Verwaltung
Verfolgen, berechnen und verwalten Sie Ihre Umsatzsteuer-Verpflichtungen mit Periodensperren und Fristenverfolgung.
Übersicht
Die USt.-Seite gibt Ihnen einen klaren Überblick über Ihre Steuersituation:
- Erhobene USt. — Steuer, die auf Ihren Rechnungen berechnet wurde
- Abziehbare USt. — Steuer, die auf Ihre Geschäftsausgaben gezahlt wurde
- Netto-USt. — Der Betrag, den Sie schulden (oder zurückfordern können)
USt.-Perioden
Die USt. ist nach Perioden organisiert (monatlich oder vierteljährlich, je nach Ihrer Zuständigkeit):
- USt.-Berechnungen pro Periode anzeigen
- Detaillierte Aufschlüsselungen nach USt.-Satz sehen
- Verfolgen, welche Perioden eingereicht wurden
Periodensperre
Nach Einreichung Ihrer USt.-Erklärung sperren Sie die Periode, um versehentliche Änderungen zu verhindern:
- Gehen Sie zur USt.-Seite
- Wählen Sie die Periode, die Sie eingereicht haben
- Klicken Sie auf Periode sperren
Was die Sperre bewirkt
- Verhindert das Bearbeiten oder Löschen von Rechnungen und Ausgaben in der gesperrten Periode
- Zeigt ein Warnbanner auf Dokumenten innerhalb gesperrter Perioden
- Stellt sicher, dass Ihre eingereichten Zahlen mit Ihren Aufzeichnungen übereinstimmen
Entsperren
Wenn Sie nach der Sperre Korrekturen vornehmen müssen:
- Gehen Sie zur USt.-Seite
- Finden Sie die gesperrte Periode
- Klicken Sie auf Entsperren
- Nehmen Sie Ihre Korrekturen vor
- Sperren Sie erneut, wenn Sie fertig sind
WARNING
Entsperren Sie Perioden nur, wenn Sie eine Korrektur einreichen müssen. Häufiges Entsperren untergräbt den Zweck der Compliance-Sicherung.
Fristenverfolgung
MyCompanyDesk verfolgt USt.-Einreichungsfristen basierend auf Ihrem Land:
- Visuelle Indikatoren für bevorstehende Fristen
- Warnungen, wenn eine Frist naht
- Klarer Status, welche Perioden Aufmerksamkeit erfordern
Länderindikator
Ihre USt.-Einstellungen respektieren das Registrierungsland Ihres Unternehmens. Dies beeinflusst:
- Standard- und ermäßigte USt.-Sätze
- Struktur der Meldeperioden (monatlich/vierteljährlich)
- Fristenberechnungen
- Anwendbarkeit der Reverse-Charge-Regelung
Reverse-Charge
Für innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen aktivieren Sie die Reverse-Charge-Regelung:
- Stellen Sie sicher, dass der Kunde eine gültige EU-USt.-Nummer hat
- Aktivieren Sie Reverse-Charge unter Unternehmen > Funktionen
- Wählen Sie beim Erstellen einer Rechnung für einen EU-B2B-Kunden die Reverse-Charge-Option
- Die Rechnung zeigt 0 % USt. mit dem Reverse-Charge-Vermerk
Tipps
- Sperren Sie Perioden sofort nach der Einreichung, um versehentliche Änderungen zu verhindern
- Überprüfen Sie den USt.-Bericht in den Berichten für einen breiteren Überblick
- Stellen Sie sicher, dass sowohl Ihre USt.-Nummer als auch die USt.-Nummern Ihrer Kunden korrekt eingegeben sind
- Verwenden Sie das Buchhalter/Steuerberater-Dashboard-Profil für eine USt.-fokussierte Ansicht